§ 12 hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert (1) 1 Ein nach § 11 ungültiger Paß oder Paßersatz kann eingezogen werden. 2 Die Einziehung ist schriftlich zu bestätigen. (2) Besitzt jemand unbefugt mehrere Pässe, so sind sie bis auf einen Paß einzuziehen § 12 PassG - Einziehung (1) 1 Ein nach § 11 ungültiger Pass oder Passersatz kann eingezogen werden. 2 Die Einziehung ist schriftlich zu bestätigen. (2) Besitzt jemand unbefugt mehrere Pässe, so sind sie bis auf einen Pass einzuziehen eine in § 226a des Strafgesetzbuchs beschriebene Handlung vornehmen oder die Vornahme dieser Handlung durch Dritte veranlassen wird. (2) Von der Paßversagung ist abzusehen, wenn sie unverhältnismäßig ist, insbesondere wenn es genügt, den Geltungsbereich oder die Gültigkeitsdauer des Passes zu beschränken (1) Dienstpässe und Diplomatenpässe können mit einer Gültigkeitsdauer von längstens fünf Jahren ausgestellt werden. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist unzulässig (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen
die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet; 2. sich einer Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder der Anordnung oder der Vollstreckung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen ihn schweben,. § 6 PaßG, gültig ab 01.05.2025 § 6 PaßG, gültig ab 12.12.2020 bis 30.04.2021 § 16 PaßG, gültig ab 12.12.2020 § 38 EuWO, gültig ab 25.05.2018 § 45 BWO, gültig ab 31.03.2017... mehr Verwaltungsvorschriften der Länder / von Landesverbände
Passbehörden teilen den Ausländerbehörden die Einziehung eines Passes nach § 12 Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Nr. 2 des Passgesetzes wegen des Verlustes der deutschen. Urteile zu § 12 PassG - Urteilsdatenbank von JuraForum.de Entscheidungen und Beschlüsse zu § 12 PassG HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 A 644/14 vom 13.05.201 § 11 PassG, Ungültigkeit § 12 PassG, Einziehung § 13 PassG, Sicherstellung § 14 PassG, Sofortige Vollziehung § 15 PassG, Pflichten des Inhabers § 16 PassG, Datenschutzrechtliche Bestimmungen § 16a PassG, Identitätsüberprüfung anhand biometrischer Daten § 17 PassG, Automatischer Abruf aus Dateien und automatische Speicherung im öffe..
§_12 PassG (F) Einziehung (1) 1 Ein nach § 11 ungültiger Paß oder Paßersatz kann eingezogen werden. 2 Die Einziehung ist schriftlich zu bestätigen (1). (2) Besitzt jemand unbefugt mehrere Pässe, so sind sie bis auf einen Paß einzuziehen. (3) Von der Einziehung kann abgesehen werden, wenn der Mangel, der sie rechtfertigt, geheilt oder fortgefallen ist. §§§ §_13 PassG (F. § 10 PassG, Untersagung der Ausreise § 11 PassG, Ungültigkeit § 12 PassG, Einziehung § 13 PassG, Sicherstellung § 14 PassG, Sofortige Vollziehung § 15 PassG, Pflichten des Inhabers § 16 PassG, Datenschutzrechtliche Bestimmungen § 16a PassG, Identitätsüberprüfung anhand biometrischer Date § 10 Untersagung der Ausreise § 11.
§ 12 PassG Gültigkeitsdauer der Dienstpässe und Diplomatenpässe Passgesetz 1992 Versionenvergleich . Information zum Versionenvergleich . Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines. Paßgesetz, PaßG 1986, §1 PaßG 1986 Passpflicht, §2 PaßG 1986 Befreiung von der Paßpflicht, §3 PaßG 1986 Grenzübertritt, §4 PaßG 1986 Paßmuster, §5 PaßG 1986 Gültigkeitsdauer, §6 PaßG 1986 Ausstellung eines Passes, §6a PaßG 1986 Form und Verfahren der Passdatenerfassung, -prüfung und -übermittlung, §7 PaßG 1986 Paßversagung, §8 PaßG 1986 Paßentziehung, §9 PaßG 1986. (Umkehrschluss aus § 12 Abs. 3 PassG). Wenn Pass- und Ausweisbehörden die entsprechenden Dokumente einziehen, nehmen sie damit das Eigentumsrecht der Bundesrepublik Deutschland wahr (vgl. Kommentar Böttcher/Ehmann - Pass-, Ausweis- und Melderecht in Bayern sowie Kommentar Ehmann/ Brunner - Pass-, Ausweis- und Melderecht, jeweils Randnummer 53 zu § 1 PassG). 2. Die Ausnahme. Gesamter Gesetzestext: Passgesetz 1992 (PassG), Bundesgesetz betreffend das Paßwesen für österreichische Staatsbürger (Paßgesetz 1992)StF: BGBl. Nr. 839/1992 (NR: GP XVIII RV 708 AB 870 S. 91. BR: 4383 AB 4391 S. 562.) - JUSLINE Österreich Gesetz Gesamtansich Paßgesetz - PaßG 1986 | § 12 Einziehung Volltext mit Referenzen. Lesen Sie auch die 1 Urteile und 2 Gesetzesparagraphen, die diesen Paragrapahen zitieren und finden Sie relevante Anwälte und Artike
§ 12 PassG Gültigkeitsdauer der Dienstpässe und Diplomatenpässe PassG - Passgesetz 1992 Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.01.2021 (1) Dienstpässe und Diplomatenpässe können mit einer Gültigkeitsdauer von längstens fünf Jahren ausgestellt werden. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist unzulässig. Bei der Festsetzung der Gültigkeitsdauer ist auf die dem Passwerber. § 12 < § 11 § 13 > Paßgesetz. Ausfertigungsdatum: 19.04.1986 § 12 PaßG Einziehung (1) Ein nach § 11 ungültiger Paß oder Paßersatz kann eingezogen werden. Die Einziehung ist schriftlich zu bestätigen. (2) Besitzt jemand unbefugt mehrere Pässe, so sind sie bis auf einen Paß einzuziehen. (3) Von der Einziehung kann abgesehen werden, wenn der Mangel, der sie rechtfertigt, geheilt oder.
Ehmann/Brunner, Randnummern 4 bis 6 zu § 11 PassG) und darf nicht mehr ausgehändigt, sondern muss eingezogen werden, § 12 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 1 Nr. 1 PassG bzw. § 29 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 PAuswG § 12 PaßG - Einziehung eines Passes § 15 PaßG - Pflichten des Inhabers § 23a PaßG - Erprobung der Speicherung von Fingerabdrücken § 5 Passverordnung (PassV) - Lichtbild § 15 PassV - Gebühren § 17 PassV - Ermäßigung und Befreiung von Gebühre § 12 Einziehung (1) 1 Ein nach § 11 ungültiger Paß oder Paßersatz kann eingezogen werden. 2 Die Einziehung ist schriftlich zu bestätigen. (2) Besitzt jemand unbefugt mehrere Pässe, so sind sie bis auf einen Paß einzuziehen. (3) Von der Einziehung kann abgesehen werden, wenn der Mangel, der sie rechtfertigt, geheilt oder fortgefallen ist Vom 16.12.2019 Ergänzt durch Bek. d. BMI v. 3.6.2020 - DV2 - 20105/13#1 (GMBl 2020 Nr. 20, S. 390) Fundstelle: GMBl 2020 Nr. 2/3, S. 60. Nach Artikel 84 Absatz 2 und Artikel 86 Satz 1 des Grundgesetzes erlässt die Bundesregierung die folgende Allgemeine Verwaltungsvorschrift: Artikel 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Personalausweisgesetzes und der. Anzeigepflicht PassG 15 1ff, 13ff, 25 22, PAuswG 27 5f, 32 1 aufschiebende Wirkung PassG 7 9f, 8 10f, 10 5, 12 5, 14 1ff, 3ff, 15, PAuswG 6a 4, 21 35, 30 1ff Aufschlag / Zuschlag für Gebüh-ren für Gebühren PassG 21 9, PAuswG 31 10 Auftragsdatenverwaltung PassG Amtliche Abkürzung: PassG. Gliederungs-Nr.: 210-5. Normtyp: Gesetz § 7 PassG - Passversagung (1) Der Pass ist zu versagen, wenn.
Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 12 des Gesetzes über das Paßwesen [1] Vom 20. März 1973 (GVBl. I S. 91) Dokumentnavigation: Vor-/Zurückblättern. zum Seitenanfang. Dokument; Gesamtes Werk; Siehe auch Zitiert in Normen. 0. Verwaltungsvorschriften. 0. Rechtsprechung zum Thema. 0. Aufsätze zum Thema. 0. Formulare zum. § 12 Einziehung (1) Ein nach § 11 ungültiger Paß oder Paßersatz kann eingezogen werden. ² Die Einziehung ist schriftlich zu bestätigen. (2) Besitzt jemand unbefugt mehrere Pässe, so sind sie bis auf einen Paß einzuziehen. (3) Von der Einziehung kann abgesehen werden, wenn der Mangel, der sie rechtfertigt, geheilt oder fortgefallen ist
Änderung durch Art. 12 G v. 3.12.2020 I 2744 (Nr. 60) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet 60) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeite Das der Passbehörde in § 12 Abs. 1 PassG eingeräumte Ermessen wird als intendiert angesehen, weil § 12 Abs. 3 PassG als Ausnahme von der regelhaften Einziehung nach § 12 Abs. 1 PassG bewertet wird (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25. August 2004 - 5 ZB 02.2120 - juris) Kein Künstlername für Prostituierte im Personalausweis. Die in den Ausweisen enthaltenen Angaben über die Person beschränken sich im Interesse des Persönlichkeitsrechts auf solche Merkmale des Ausweisinhabers, die zur Feststellung seiner Identität unbedingt erforderlich sind (s
§ 12 PaßG 1986 - Einziehung § 13 PaßG 1986 - Sicherstellung § 14 PaßG 1986 - Sofortige Vollziehung § 15 PaßG 1986 - Pflichten des Inhabers § 16 PaßG 1986 - Datenschutzrechtliche Bestimmunge (5) Die den Nachweis über Pässe, für die sie eine Ermächtigung gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 erteilt § 22 PassG Verarbeitung und Nutzung der Daten im Paßregister (vom 01.11.2015) vorzunehmen § 19 PaßG Zuständigkeit (1) Für Paßangelegenheiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes sind die von den Ländern bestimmten Behörden zuständig (Paßbehörden) § 19 PassG - Zuständigkeit (1) 1 Für Passangelegenheiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes sind die von den Ländern bestimmten.
§ 11 PassG, Ungültigkeit § 12 PassG, Einziehung § 13 PassG, Sicherstellung § 14 PassG, Sofortige Vollziehung § 15 PassG, Pflichten des Inhabers § 16 PassG, Datenschutzrechtliche Bestimmungen § 16a PassG, Identitätsüberprüfung anhand biometrischer Daten § 17 PassG, Automatischer Abruf aus Dateien und automatische Speicherung im öffe.. § 14 PassG, Sofortige Vollziehung. Wolters. tenschutzgesetze zu beachten.12 Die DSGVO gilt nach Art. 2 Abs. 2a) nur im Anwendungsbereich des Unionsrechts. Ausreichend dafür ist, dass die Tätigkeit bei abstrakter Betrachtung einen Bezug zum Unionsrecht haben kann.13 Dies ist bei der Datenverarbeitung durch staatliche Stellen regelmäßig der Fall: Wegen der weit-reichenden Zuständigkeiten der EU auf den meisten staatlichen. § 1 Paßgesetz (PaßG) - Passpflicht § 2 PaßG - Befreiung von der Passpflicht § 4 PaßG - Passmuster; Miteintragung der Kinder im Reisepass § 5 PaßG - Gültigkeitsdauer § 6 PaßG - Ausstellung eines Passes § 7 PaßG - Passversagung § 8 PaßG - Passentziehung § 11 PaßG - Ungültigkeit § 12 PaßG - Einziehung eines Passes § 15 PaßG - Pflichten des Inhabers § 23a PaßG - Erprobung. Mit Vollendung des 12. Lebensjahres endet der Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld (siehe Abs. 1 SGB V) maximale Geltungsdauer des Kinderreisepasses Abs. 2 PassG) Ende der Pflicht zur Verwendung eines Kindersitzes bei Körpergröße unter 150 cm; Ende der.
P 9. Passgesetz (PassG) Vorbemerkungen; Erster Abschnitt. Passvorschriften (§ 1 - § 23) § 1 Passpflicht § 2 Befreiung von der Passpflicht § 3 Grenzübertritt § 4 Passmuster § 5 Gültigkeitsdauer § 6 Ausstellung des Passes § 6a Form und Verfahren der Passdatenerfassung, ‑prüfung und -übermittlung § 7 Passversagung § 8 Paßentziehun Beck'sche Kompakt-Kommentare Passgesetz, Personalausweisgesetz: PassG, PAuswG Bearbeitet von Von Prof. Dr. Joachim Beimowski, und Sylwester Gawron, Polizeihauptkommissa
Nach § 12, § 11 Abs. 1 Nr. 3 PassG kann ein Pass oder Passersatz nach Ablauf der Gültigkeits-dauer eingezogen werden. Die Einziehung ergeht als Verwaltungsakt.20 Angesichts der Miss-brauchsgefahren beim Umgang mit ungültigen Pässen wird angenommen, dass die Ermessensent-scheidung zugunsten der Einziehung im Regelfall, d.h. vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls, rechtmäßig. Aktuelle Seite: Startseite Rechtsnormen PassG vom 12. Okt. 1867 . Gesetz über das Paßwesen vom 12. Oktober 1867 G esetz über das Paßwesen. Fassung: 12. Oktober 1867. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc. verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: § 1 (1) Bundesangehörige bedürfen zum Ausgange. Ihre personenbezogenen Daten werden nach §§ 6 a PassG und 12 PAuswG an die Bundesdruckerei GmbH und nach § 10 Abs. 5 PAuswG an den Sperrlistenbetreiber übermittelt. 7.3 Erstellung von Zahlungsbelegen entfällt 7.4 Terminvereinbarungen entfällt 7.5 Datenerfassung am Selbstbedienungsterminal (Self-Service-Terminal) entfäll
Das deutsche Passgesetz (PassG, veraltete Schreibweise PaßG) regelt die Passpflicht für deutsche Staatsbürger, die aus der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder in sie einreisen wollen. Nach dem Passgesetz (PaßG) v. 19. 4. 1986 (BGBl. I 537) m. Änderung sind Deutsche, die aus Deutschland aus- oder nach Deutschland einreisen. Aus dem Erlass des Innenministeriums des Landes Brandenburg vom 09. November 2009 (veröffentlich im Amtsblatt für Brandenburg, Nr. 47 vom 2. Dezember 2009): Zum Zwecke der einheitlichen Ahndung von melde-, pass- und ausweisrechtlichen Ordnungswidrigkeiten sollen die in der Anlage aufgeführten Geldbußen (Bußgeldkatalog) festgesetzt werden Die Einziehung gemäß § 12 Abs. 1 PassG ist auch unabhängig davon, ob zugleich oder zuvor eine Sicherstellung nach § 13 Abs. 1 PassG erfolgt (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 24.07.2001 - 2 K 2018/00-, juris; VG Gießen, a.a.O.; VGH BW, NVwZ-RR 1992, 554) - Seite 1 von 12 - Paßgesetz (PaßG) PaßG Ausfertigungsdatum: 19.04.1986 Vollzitat: Paßgesetz vom 19. April 1986 (BGBl. I S. 537), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2437) geändert worden ist Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 2 G v. 30.7.2009 I 2437 Fußnote (+++ Textnachweis ab: 1.1.1988 +++) (+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl.
1 -1 1 -2 H8 H9 H10 h5 h6 h6 h7 h8 h9 Referenzwelle h5 h6 h7 h8 h9 Anschluss Spielpassung Übergangs passung Übermaßpassung Spielpassung passung Übermaßpas sung Toleranzgrenzklasse für Bohrungen H6 JS6 K5 M6 N6 P6 F6 F7 G6 G7 H6 H7 JS6 JS7 K6 K7 M6 M7 N6 N7 P6 P7 R7 S7 T7 U7 X7 E7 F7 F8 H7 H8 D8 D9 E8 E9 F8 H8 H9 B10 C9 C10 D8 D9 D10 E8 E9 H8 H9. Ihre personenbezogenen Daten werden nach §§ 6 a PassG und 12 PAuswG an die Bundesdruckerei GmbH und nach § 10 Abs. 5 PAuswG an den Sperrlistenbetreiber sowie an den IT-Auftragsverarbeiter (ITEOS, Anstalt des öffentlichen Rechts, Krailenshaldenstraße 44, 70469 Stuttgart) .übermittelt. Zudem können Daten an inländische und ausländische Stellen, die für die Verfolgung von Straftaten. Postfach 22 12 19, 80502 München (Postanschrift) Wagmüllerstraße 18, 80538 München (Hausanschrift) Telefon: 089/212672- Fax: 089/212672-50 E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de Internet: www.datenschutz-bayern.de 6. Aufgrund der Vorschriften des BMG, des PassG und des PAuswG sind Sie verpflichtet, Ihr Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei dem Passproduzenten ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo.-Fr., ohne Feiertage) im Bürgeramt abholbereit vor. Für diesen Service wird ein Zuschlag erhoben
Lesen Sie § 14 PaßG kostenlos in der Gesetzessammlung von Juraforum.de mit über 6200 Gesetzen und Vorschriften § 12 Passgesetz (PassG) (Einziehung eines Passes) § 15 Passgesetz (PassG) (Pflichten des Inhabers) § 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren) Mehr anzeigen Weniger anzeigen Unterschiede hervorheben . Freigabevermerk. 24.01.2021. Impressum. Verantwortlich Stadtverwaltung Ludwigsburg Wilhelmstraße 11 71638 Ludwigsburg Telefon: (0 71 41) 9 10-0 Telefax: (0 71 41) 9 10-27 37 E-Mail: rathaus. - 8- 12 - 14 - 17 - 20- 25 - 29- 34- 39- 44 h 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - 6- 8- 9- 11 - 13 - 16 - 19 - 22- 25 - 29 h 7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - 10 - 12 - 15 - 18 - 21 - 25 - 30- 35- 40- 46 h 8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - 14 - 18 - 22- 27 - 33- 39- 46- 54- 63- 72 h 9 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - 25 - 30- 36- 43- 52- 62.
Anzeigepflicht PassG 15 1ff, 13ff, 25 22, PAuswG 27 5f, 32 1 aufschiebende Wirkung PassG 7 9f, 8 10f, 10 5, 12 5, 14 1ff, 3ff, 15, PAuswG 6a 4, 21 35, 30 1ff Aufschlag / Zuschlag für Gebüh-ren für Gebühren PassG 21 9, PAuswG 31 10 Auftragsdatenverwaltung PassG
Bundesdruckerei (Ausstellung von Personalausweisen) nach § 12 PAuswG Bundesdruckerei nach§ 6a PassG Andere Behörden nach § 22 PassG und § 24 PAuswG Sperrlistenbetreiber nach § 10 Abs. 5 PAuswG Ausländerbehörden nach § 72 Abs. 1 und 2 AufenthV Wahlämter zur Erstellung, Pflege und Führung der Wählerverzeichnisse nach § 3 Abs. 2 BMG und den jeweils einschlägigen wahlrechtlichen. § 12 Passgesetz (PassG) (Einziehung eines Passes) § 15 Passgesetz (PassG) (Pflichten des Inhabers) § 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren) Mehr anzeigen Weniger anzeigen Unterschiede hervorheben . Freigabevermerk. Die Stadt Ulm hat diesen Text am 29.11.2016 freigegeben. Impressum. Stadt Ulm Rathaus Marktplatz 1 89073 Ulm Zentrale Informationsstelle Telefon: +49 (0)731 161-0 Fax: +49 (0)731.
des PassG v. 20.6.2015 (BGBl. I S. 970), Art. 3 G zur Förderung des elektronischen Identitätsnach-weises v. 7.7.2017 (BGBl. I S. 2310) und Art. 4 G zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehör ige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änd. des PersonalausweisG und weiterer Vorschr iften v. 21.6.2019 (BGBl. I S. 846. Postfach 22 12 19, 80502 München (Postanschrift) Wagmüllerstraße 18, 80538 München (Hausanschrift) Telefon: 089/212672- Fax: 089/212672-50 E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de Internet: www.datenschutz-bayern.de . 6. Aufgrund der Vorschriften des BMG, des PassG und des PAuswG sind Sie verpflichtet, Ihr § 12 § 12 PassG Urteil vom 17. April 2008 III R 16/05 . Ausländer, die vergeblich die Anerkennung als Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit begehren, haben auch für solche Zeiten keinen Anspruch auf Kindergeld nach § 62 Abs. 1 EStG, in denen sie zu Unrecht im Besitz deutscher Ausweispapiere sind. www.codica.de >> BFH-Entscheidungen >> PassG. Zurück zur Übersicht. Produced by Sokras. Es werden gemäß PassG folgende Versionen des Passes ausgegeben: Der bordeauxrote Reisepass mit kontaktlosem Chip für die Speicherung biometrischer Daten (= Biometrischer Reisepass - auch ePass genannt). Der bordeauxrote Kinderreisepass ohne Chip, der für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden kann Fuchs/Keplinger, Passgesetz2, Anmerkung 12 zu § 2 PassG). Der belangten Behörde kann daher nicht gefolgt werden, wenn sie zur Beurteilung des Identitätsnachweises durch einen Reisepass lediglich auf die Gültigkeitsdauer des Reisepasses abstellt. Aus den genannten Bestimmungen des PassG ergibt sich zwar, dass länger als fünf Jahre abgelaufene Reisepässe keine gültigen Reisedokumente.
Der Kinderreisepass ist in Deutschland ein Dokument, das an deutsche Staatsangehörige bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden kann. Er wird ausnahmslos mit einem Passbild des Inhabers versehen, selbst bei Neugeborenen. Das Bild muss biometriefähig sein, allerdings sind die Anforderungen bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern nicht so streng wie bei Erwachsenen, wie aus der. den §§ 22 ff. PassG und §§ 14 ff. PAuswG verarbeitet. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden nach §§ 6 a PassG und 12.
Sachs, Grundgesetz. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Art. 1 - Art. 146) VII. Die Gesetzgebung des Bundes (Art. 70 - Art. 82) Art. 73 Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebun Montag: 8 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Dienstag - Donnerstag: 8 - 12 Uhr Freitag: 7:30 - 12 Uhr. Ansprechpartner*innen. Frau Hintzen Tel. 089 90909-2104 a.hintzen@kirchheim-heimstetten.de. Frau Richter Tel. 089 90909-2106 e.richter@kirchheim-heimstetten.de. Frau Reichhuber Tel. 089 90909-2102 s.reichhuber@kirchheim-heimstetten.de. Frau Pollack Tel. 089 90909-2110 k.pollack@kirchheim. Reisepass/Personalausweis-Antrag der gesetzlichen Vertreter § 6 PassG bzw. § 9 PAuswG. Weitergabe von Daten Die personenbezogenen Daten werden nach §§ 6a PassG und 12 PAuswG an die Bundesdruckerei GmbH und nach § 10 Abs. 5 PAuswG an den Sperrlistenbetreiber übermittelt. Übermittlung an Drittländer Es erfolgt keine Übermittlung. Speicherzeitraum Ihre Daten werden bei der Stadt Neumarkt. Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des ePasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre. Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des Expresspasses. Dieser ist bei Passbehörden innerhalb von 72 Stunden zu erhalten. Kann. Ihre personenbezogenen Daten werden nach §§ 6 a PassG und § 12 PAuswG an die Bundesdruckerei GmbH und nach § 10 Abs. 5 PAuswG an den Sperrlistenbetreiber übermittelt. Darüber hinaus dürfen die Daten der Pass-/Personalausweisbehörden nur an andere Behörden übermittelt werden, wenn dies gesetzlich erlaubt ist. 5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Die in den Pass-und.